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Fahrräder und Handkarren

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Fahrräder und Handkarren |
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Verbotszeichen, Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, Fahrräder und Handkarren gestattet
Unter anderen wurde auch dieses Verkehrszeichen mit der Straßenverkehrs- Ordnung vom 08.07.1927 und Runderlass vom 29.08.1927 bekannt gemacht und ist mit der Verfügung am 01.09.1927 in Kraft getreten. |
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